Atemschutz
Diese filtrierenden Halbmasken erfüllen die Anforderungen der EN 149 für die Partikelfilterklasse FFP2S. Die Masken können gegen Aerosole bis zum 10-fachen Grenzwert (MAK, TRK) eingesetzt werden. Die Masken schützen nicht gegen Tröpfchenaerosole, krebserregende und radioaktive Stoffe sowie biochemisch wirksame Stoffe.